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Neues E-Scooter-Gesetz tritt ab 1. Mai in Kraft

23.04.2026 12:00 - S-Stadt

Blinkerpflicht, Helmpflicht, Alkohollimit und "Elektroschrott-Gefahr": Ab 1. Mai gelten für E-Scooter neue Regeln. Für viele Salzburgerinnen und Salzburger ändert sich damit fast alles. Wer nicht rechtzeitig nachrüstet, riskiert saftige Strafen oder darf sein Gerät gar nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegen.

Die mit 1. Mai wirksame Novelle bringt auch ein "Ende der Narrenfreiheit" beim Thema Sicherheit: Das Alkohollimit sinkt von 0,8 auf 0,5 Promille. Damit gilt der E-Scooter offiziell ein Kraftfahrzeug. Wer erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe ab 300 Euro rechnen– bei Gefährdung kann sogar der Pkw-Führerschein wackeln. Außerdem gilt eine Helmpflicht bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Wird man des illegalen Tunings überführt, ist mit saftigen Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro zu rechnen. Die maximale Leistung des E-Scooters ist auf 600 Watt begrenzt und die Höchstgeschwindigkeit auf 25 km/h. Alles darüber gilt als Moped mit Zulassungspflicht. Alleine fahren darf man mit dem E-Roller ab zwölf Jahren oder ab neun Jahren mit dem Radfahrausweis. Das Mitnehmen von zweiten Personen oder Ladung auf dem Trittbrett bleibt strikt verboten. E-Scooter dürfen zudem nur noch in Fußgängerzonen fahren, wenn dies explizit erlaubt ist – und dann nur in Schrittgeschwindigkeit.

 

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