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Bestattungen nur noch im kleinsten Rahmen erlaubt

25.03.2020 13:00 - S-Stadt

 

Bei den Bestattungen gilt auch die Verordnung maximal fünf Personen aus einem Haushalt dürfen anwesend sein. Auch Urnenbeisetzungstermine sind auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Ebenfalls die Termine der Urnenverabschiedungszeremonie für die Sozialgemeinschaftliche Urnengrabstätte und die Verabschiedungszeremonie für „Still geborene Kinder.

 

 

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