Lehener Park wird zur Schutzzone erklärt
27.05.2016 10:30 - S-Stadt
Im Lehener Park in der Stadt Salzburg gilt ab Samstag die Verordnung einer Schutzzone. Polizeistreifen überwachen regelmäßig die Einhaltung der Schutzzone.
Mit Samstag wird für den gesamten Lehener Park eine Schutzzone verordnet. Nach einem Ermittlungsverfahren stand fest, dass die rechtlichen Voraussetzungen für diese behördliche Verordnung gegeben waren, so die Polizei am Freitag in einer Aussendung. Denn laut §36a Sicherheitspolizeigesetz kann ein bestimmter Ort, an dem sich überwiegend minderjährige Menschen aufhalten, zur Schutzzone erklärt werden. Nämlich dann, wenn sie in besonderem Ausmaß durch strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch, dem Verbotsgesetz oder dem Suchtmittelgesetz bedroht sind. Die strafbaren Handlungen müssen sich nicht direkt gegen die Minderjährigen richten. Es genügen weggeworfene Spritzen oder auch Suchtmittelverstecke, wenn die zu schützenden Personen auf dem Spielplatz oder ihrem Schulweg damit in Kontakt kommen könnten. Dies trifft für den Lehener Park zu.
Bericht Salzburg24
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